Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)
Fassung vom 01.12.2020
1. Allgemeines
(1) Für alle Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Auflagen und Bedingungen des Nutzers sind auch dann unverbindlich, wenn Frachtigall Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Frachtigall behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zum Ende einer jeden Abrechnungsperiode zu ändern oder zu ergänzen. Frachtigall wird den Nutzer über die Änderung durch ausdrücklichen Hinweis auf dem Rechnungsformular oder im System von Frachtigall informieren. Die Zustimmung zu den veränderten Bedingungen gilt von dem Nutzer als erteilt, wenn er Ihnen nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Monat widerspricht. Im Fall der vorbehaltlosen Zahlung der Rechnung gilt die Zustimmung als erteilt.
(3) Erklärungen zum Vertrag, Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Vereinbaren die Parteien, dass eine dritte Rechtsperson zur Nutzung des Frachtigall berechtigt sein soll, so erteilt die andere Partei diesem Nutzer Empfangsvollmacht für Erklärungen von Frachtigall.
(4) Wenn in diesem Vertrag Personen (z. B. Nutzer) erwähnt werden, ist die Bezeichnung in allen Formen (w/m/d) zu verstehen.
2. Vertragsgegenstand
(1) Frachtigall stellt dem Nutzer gegen periodisch zu leistendes Entgelt ein Nutzungsrecht für eine Benutzerplattform (nachfolgend: Lizenz) zur Verfügung. Der Umfang der Lizenz richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Frachtigall kann dem Nutzer nach eigenem Ermessen den Zugang zu dieser Benutzerplattform (nachfolgend: das System von Frachtigall durch eine zu installierende Software, eine Kombination aus Nutzername und Passwort, per Web - Login oder eine Schnittstelle zur bestehenden Hard - und Softwareumgebung beim Nutzer ermöglichen. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die von Frachtigall genutzten Server aufgrund von technischen oder anderen, von Frachtigall nicht zu beeinflussenden Gründen nicht erreichbar sind oder Frachtigall zur Erhaltung der vertraglichen Leistung erforderliche Wartungsarbeiten an den Servern vornimmt, bei denen Störungen beim Zugriff nach Stand der Technik unvermeidlich sein können. Frachtigall wird planbare Wartungsarbeiten und Upgrades werktags nach Möglichkeit vor 07.30 Uhr bzw. nach 18.00 Uhr sowie an Wochenenden ganztags durchführen (MEZ/MESZ).
(2) Falls Frachtigall dem Nutzer den Zugang zum System durch eine Software zur Verfügung stellt, kann dies nach eigenem Ermessen z. B. als Downloadangebot. Download und Installation von Software sind nicht Teil der Leistung von Frachtigall, sondern werden vom Nutzer selbständig und eigenverantwortlich vorgenommen. Bei Gewährung der Zugriffsberechtigung über eine Online -Registrierung mit Nutzername und Passwort oder etwa eines Web- Logins, bleibt Frachtigall vorbehalten, bestimmte Anforderung an die Zusammensetzung eines Passworts zu stellen oder lokale Sicherheitsmerkmale einzusetzen, wie etwa vorhandene Authentifizierungstechniken des Betriebssystems des Nutzer-Endgeräts.
(3) Auswahl, Beschaffung und Einsatz erforderlicher Hard- und Software und Datenfernverbindungen erfolgen ausschließlich durch den Nutzer und auf dessen Risiko.
(4) Frachtigall ist berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Produkte Änderungen an diesen vorzunehmen, sofern hierdurch nicht die wesentlichen Leistungsmerkmale eingeschränkt werden.
(5) Frachtigall kann dem Nutzer über das System Benachrichtigungen zu Angeboten, erhaltenen Mitteilungen oder Transaktionen übermitteln. Frachtigall bleibt vorbehalten, die Anzahl, Anzeigedauer und Aufbewahrung solcher Nachrichten zu begrenzen.
3. Das Nutzungsrecht
(1) Das mit diesem Vertrag gewährte Nutzungsrecht gilt nur im individuell vereinbarten Umfang, z.Bsp. für eine bestimmte Anzahl von persönlichen Einzelzugängen oder ein vereinbartes Datenvolumen im Gewerbebetrieb des Nutzers je Niederlassung, selbständig oder unselbständig, zum System und ist nicht auf Dritte oder andere Niederlassungen übertragbar.
(2) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Eingabe und Abfrage gewerbespezifischer Daten im ordentlichen Geschäftsbetrieb. Alle Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen und sind auf Verlangen gegenüber Frachtigall zu belegen. Überholte oder gesammelte Daten sind zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Nutzung für folgende Zwecke oder Inhalte ist unzulässig:
  • a) Unerwünschte Nachrichten, wie z.Bsp. Spam, Massen-Anfragen, allgemeine Werbung und- Angebote.
  • b) Illegale Zwecke, falsche Angaben, Täuschungen oder Irreführungen.
  • c) Verletzung von Rechten, wie z.Bsp. Persönlichkeitsrechten, geistigem Eigentum oder der Privatsphäre Dritter.
  • d) Errichten von Datensammlungen, insbesondere solcher, die die Erstellung eines Profils eines anderen Nutzers ermöglichen.
  • e) Eingabe von Programmcodes, die die Funktionalität eines Endgeräts oder dieser Software beeinflussen.
  • f) Inhalte, die Frachtigall oder Dritte, wie z.Bsp. andere Nutzer, behindern, belästigen oder diesen schaden, etwa durch Boykottaufrufe, Kettenbriefe, Stalking, Drohung, Beleidigung, Verleumdung, Diskriminierung, Hassbekundungen, Geschäftsschädigung, Äußerungen sexueller Natur, Darstellungen von Brutalität, Gewalt oder Nacktheit.
  • g) Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder zu deren Übermittlung der Nutzer nicht berechtigt ist.
  • (3) Die von Frachtigalls System bereitgestellten Daten dürfen ausschließlich über die vorhandene Export- oder Druckfunktion extrahiert werden. Eine Automatisierung der Nutzung des Systems , sei es durch eine Schnittstelle, fremde Software, Bots, Scripts oder sonstiger Hilfsmittel, die vom Standard der handelsüblichen Browser wie z.Bsp. Chrome™, Firefox® oder Microsoft Edge® abweichen, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Frachtigall. Alle Angebote von Frachtigall, die zu einem festen Preis eine Nutzung in unbegrenztem Umfang gewähren, unterliegen dem Fair -Use-Prinzip. Durch dieses Prinzip möchte Frachtigall für alle Nutzer ein gerechtes und hochwertiges Nutzungserlebnis erhalten. Daher behält Frachtigall sich vor, geeignete Maßnahmen zur Einschränkung des Nutzungsrechts eines Nutzers zu ergreifen, wenn dieser durch sein individuelles Nutzungsverhalten die Ressourcen der Frachtigall in einer Weise beansprucht, die eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Serverkapazität, Bandbreite oder Speicherkapazität nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Solche Einschränkungen können erfolgen z. B. in der Beschränkung der Anzahl der Abfragen oder Transaktionen pro Minute bezogen auf eine Lizenz oder Begrenzung des Speicherplatzes.
    (4) Frachtigall behält sich vor, die Verbindung eines Nutzers zum System zu unterbrechen und Daten zu löschen, wenn dadurch ein Verstoß gegen geltendes Recht oder die guten Sitten vermieden oder beendet wird. Das gleiche gilt, wenn der Bestand der Software, einer Applikation oder des Smart Logistics System technisch durch den Nutzer gefährdet wird.
    (5) Hält der Nutzer eine vertragliche Pflicht, insbesondere die Pflicht nach Ziff. 3 (1) oder (2), Ziff. 4 (1), Ziff. 5 (2), (4) oder (5) oder Ziff. 7 (2) oder (3) nicht ein oder kommt er mit der Abhilfe einer sonstigen Vertragsverletzung nach Abmahnung in Verzug, so wird Frachtigall von seiner Leistungspflicht frei („Sperrung“), behält jedoch den Anspruch auf die Gegenleistung.
    (6) Für jeden Fall der schuldhaften Vertragsverletzung der Ziffern 3 (1) oder (2), oder Ziff. 5 (2), (4) oder (5) hat der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des Entgeltes für zwölf Monate zu leisten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Nutzer vorbehalten.
    4. Das Nutzungsrecht Messenger
    (1) Der Messenger ermöglicht dem Nutzer, soweit vereinbart, innerhalb des System an einen anderen für die Funktion registrierten Nutzer Mitteilungen zu senden.
    (2) Der Messenger ist kein Ersatz für allgemeine öffentliche Kommunikationsmittel und insbesondere nicht geeignet, Notrufe oder ähnliche Alarme an zuständige Einrichtungen oder Behörden zu übermitteln.
    (3) Für die Nutzung ist die Einrichtung und Pflege eines Nutzerprofils erforderlich. Mit der Einrichtung des Messengers kann ein Nutzer im Smart Logistics System als zum Empfang von Mitteilungen bereit angezeigt werden. Für die Inhalte der abgesandten Mitteilungen ist allein der jeweilige registrierte Nutzer verantwortlich. Gesendete Mitteilungen von Nutzern stellen keine Meinung von Frachtigall dar, noch stimmt Frachtigall diesen zu oder macht sich diese zu eigen.
    (4) Frachtigall gewährleistet nicht, dass eine Mitteilung ihr Ziel erreicht. Ebenso wird nicht gewährleistet, dass die Person, die als Absender oder Empfänger einer Mitteilung angegeben ist, tatsächlich mit der absendenden oder empfangenden Person übereinstimmt.
    (5) Frachtigall bleibt vorbehalten, aber ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses Mitteilungen eines Nutzers zu überprüfen und bei Verstoß gegen die Ziffer 3 (2) dieser Bedingungen solche Mitteilungen zu blockieren oder die Daten des Nutzers oder den Zugriff des Nutzers auf den Messenger zu sperren.
    (6) Der Nutzer erklärt sich durch die Nutzung des Messengers damit einverstanden, dass eine Mitteilung, die er über den Messenger absendet, von Frachtigall unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses auf einem Server für die Dauer von mindestens 3 Monaten zur Übermittlung an den jeweils ausgewählten Nutzer gespeichert werden kann und diesem ermöglicht, die Mitteilung anzuzeigen. Frachtigall hält die Mitteilung für den Nutzer auf dem Server vor, bis die Mitteilung auf Wunsch aller an einer Kommunikation teilnehmenden Nutzer gelöscht wird oder der Zeitraum von mindestens 3 Monaten seit Erstellung und Absendung der Mitteilung abgelaufen ist, sofern nichts anderes gesetzlich, gerichtlich oder behördlich erforderlich, gestattet oder durchsetzbar angeordnet ist. Nach Ablauf des Mindestspeicherzeitraums muss der Nutzer mit der Löschung der Mitteilung ohne weitere Ankündigung rechnen.
    (7) Die Einhaltung von etwaigen Aufbewahrungspflichten bezüglich Mitteilungen obliegt allein dem Nutzer. Hierfür steht dem Nutzer eine Druck - Funktion zu Verfügung, um eine separate Aufbewahrung zu ermöglichen.
    (8) Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages durch beide Parteien oder mit Bestätigung durch Frachtigall in Textform und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.
    5. Das Nutzungsentgelt
    (1) Das Nutzungsentgelt ist jeweils zu Beginn des Benutzungszeitraums im Voraus fällig und soll spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitraumes bei Frachtigall eingehen. Rechnungen für zusätzliche Leistungen erbracht durch Frachtigall sind sofort fällig. Kosten der Zahlung gehen sämtlich zu Lasten des Nutzers mit Ausnahme der gesetzlichen Regelung für SEPA- Zahlungen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Frachtigall berechtigt, Rechnungen elektronisch zu erstellen und zu übermitteln. Stellt der Nutzer hierzu keine geeignete email-Empfangsadresse zu Verfügung oder wünscht der Nutzer eine beleghafte Rechnung auf Papier, wird hierfür der jeweils tatsächliche entstehende Mehraufwand berechnet.
    (2) Ein Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn für unstreitige oder rechtskräftig entschiedene Gegenforderungen.
    (3) Hat Frachtigall einem Nutzer wegen Vorauszahlung der Lizenzgebühren für einen bestimmten Abrechnungszeitraum einen Rabatt gewährt, dann entfällt dieser Rabatt rückwirkend für den Vertrag oder Vertragsteil, wenn dieser vor Ablauf dieses Zeitraums durch ordentliche Kündigung des Kunden endet. Das Gleiche gilt, wenn die Kündigung durch Frachtigall aus wichtigem Grund erfolgt.
    (4) Frachtigall ist berechtigt, den Preis der vereinbarten Lizenz jährlich angemessen zu erhöhen, sofern keine ausdrückliche Preisgarantie für den jeweiligen Zeitraum vereinbart wurde. Frachtigall wird die Erhöhung des Preises mit einer Frist von mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit in Textform ankündigen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% im Verhältnis zum kalendermäßigen Vorjahreszeitraum, so hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen zu dem Zeitpunkt, ab dem der erhöhte Preis gilt. Der Entfall eines Rabattes oder Ablauf einer zeitlich befristeten Sondervereinbarung ist keine Preiserhöhung im Sinne dieser Klausel. Sofern Frachtigall ein - oder mehrmals keinen Gebrauch vom Recht auf eine Preiserhöhung macht, liegt darin kein Verzicht auf das Recht als solches. Eine Vorauszahlung gewährt keine Preisgarantie für den vorausgezahlten Zeitraum.
    6. Gleichbehandlung, Unterlizenzen, Schutzrechte
    (1) Die Lizenz gewährt dem Nutzer Zugang zum System neben anderen Nutzern ohne Anspruch auf Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern.
    (2) Dieser Lizenzvertrag berechtigt nicht zur Erteilung von Unterlizenzen oder zur Weitergabe der durch das System gewonnenen Daten - oder Nutzungsmöglichkeiten an Dritte, insbesondere nicht zur Nutzung der im Smart Logistics System genutzten Software (nachfolgend: Software) für eigene EDV - technische Schutzrechte. Die Software und deren Quellcode sind urheberrechtlich geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum der sowie deren Lizenzgebern und sind durch internationale Verträge und andere Gesetze des Landes geschützt, in dem sie genutzt werden.
    (3) Die Software kann Codes beinhalten, welche im geistigen Eigentum von Dritten stehen, nebst Hinweisen darauf, möglicherweise durch Verlinkung. Diese Codes werden auf Grundlage von Lizenzverträgen oder - bestimmungen des jeweiligen Dritten an den Nutzer lizenziert. Der Nutzer akzeptiert die Geltung dieser Lizenzverträge oder -bestimmungen. Sofern und soweit diese Lizenzverträge diesem Vertrag widersprechen, gehen die dortigen Regelung diesem Vertrag vor.
    (4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf softwaretechnische laufende Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht auf den Quellcode, die Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu verändern. Dem Nutzer ist die Verwendung der Software für softwaretechnische Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien zugunsten Dritter, auch anderer Nutzer, untersagt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, sei es durch Kopien, durch parallele oder alternierende Verwendung an verschiedenen Arbeitsorten oder zugunsten verschiedener Gewerbebetriebe und/oder Niederlassungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zusätzlicher entgeltlicher Lizenzen.
    (5) Der Nutzer hat Frachtigall über jede für das Handels -, oder Gewerberegister relevante unternehmensbezogene Änderung seines Unternehmens unverzüglich nach Anmeldung der Änderung in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft insbesondere Umwandlungen, Adressänderungen, sowie den Aus-oder Eintritt von im Handels oder Gewerberegister eingetragenen vertretungsberechtigten Personen.
    7. Gewährleistung und Haftung
    (1) Frachtigall gewährleistet ausschließlich, dass das System für die Nutzung im vereinbarten Umfang geeignet ist. Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und von Frachtigall zur Verfügung gestellten Benutzerhinweisen stellen unverbindliche Empfehlungen dar. Eine weitere Haftung von Frachtigall ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Frachtigall keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den anderen Nutzern eingestellten Daten sowie für die Kompatibilität des System mit der EDV -technischen Umgebung beim Nutzer oder mit verwendeten Datenfernverbindungen.
    (2) Die Einrichtung von Hyperlinks und die von der Homepage der Frachtigall aus durch Hyperlinks zugänglichen Informationen auf Internetseiten Dritter sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Sie dienen auch nicht dazu, die vertraglichen Leistungspflichten näher zu beschreiben. Die eingerichteten Hyperlinks bzw. die über diese Hyperlinks zugänglichen Seiten werden nicht ständig kontrolliert, so dass Frachtigall keine Haftung für deren Inhalt oder Richtigkeit übernimmt.
    (3) Frachtigall haftet nicht für Schäden, die sich verschiedene Nutzer untereinander zufügen, sei es durch Verlust oder Übertragungsfehler von Daten oder in sonstiger Weise. Frachtigall haftet nicht für schädliche Software oder Programmcodes (Viren, Trojaner, Würmer etc.), die durch Nutzer über das System überspielt werden oder in deren Dokumenten, Angebotsanhängen oder– beschreibungen übertragen werden und sich von dort verbreiten. Der Nutzer haftet dafür unmittelbar, dass er keine solche schädliche Software überträgt.
    (4) Frachtigall ist weder Vertragspartner noch Vermittler eines mit Hilfe des System geschlossenen Vertrags oder Bote einer dazu relevanten Erklärung. Frachtigall gewährleistet daher in keiner Weise die ordnungsgemäße Abwicklung der vereinbarten Verträge zwischen den Nutzern oder die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs. Der Nutzer überprüft in eigener Sorgfaltspflicht die Richtigkeit der ihm von Dritten übermittelten Daten und Angaben. Über das System gesendete oder angezeigte Mitteilungen von Nutzern stellen keine Erklärungen oder Meinungen von Frachtigall dar, noch stimmt Frachtigall diesen zu oder macht sich diese zu eigen. Frachtigall gewährleistet nicht, dass eine über das System abgesandte Mitteilung oder Benachrichtigung ihr Ziel erreicht bzw. von dem adressierten Nutzer empfangen und gelesen wird. Ebenso wird nicht gewährleistet, dass die Person, die als Absender oder Empfänger einer Mitteilung oder Benachrichtigung angegeben ist, tatsächlich mit der absendenden oder empfangenden Person übereinstimmt.
    (5) Der Nutzer stellt Frachtigall von allen Verbindlichkeiten frei, die dadurch entstehen, dass der Nutzer das System nicht bestimmungsgemäß nach diesem Vertrag einsetzt. Frachtigall schließt sinngemäß gleiche Vereinbarungen mit anderen Nutzern und tritt gegebenenfalls (nach vorrangiger Befriedigung eigener Schadensersatzansprüche von Frachtigall) etwa bestehende Schadensersatzforderungen gegenüber anderen Nutzern zur Deckung eines Schadens an den Nutzer ab.
    (6) Die Gefahr der Nicht - oder Falschübermittlung der Daten geht auf den Nutzer über, sobald die Daten den Einflussbereich von Frachtigall verlassen haben.
    (7) Die Haftungsbeschränkungen oder - ausschlüsse in diesem Vertrag für Schäden des Nutzers gelten nicht in Fällen
  • a) der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung durch Frachtigall oder deren Erfüllungsgehilfen,
  • b) der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Frachtigall
  • oder deren Erfüllungsgehilfen, die nach Sinn und Zweck des konkreten Vertrags zu gewähren ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf,
  • c) der verschuldensunabhängigen gesetzlichen Haftung von Frachtigall, wie zum Beispiel dem Produkthaftungsgesetz, Einräumung einer Garantie, oder
  • d) der gesetzlichen Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person durch Frachtigall oder deren Erfüllungsgehilfen.
  • (8) Ist der Nutzer Unternehmer, so ist die Haftung von Frachtigall wie folgt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt:
  • a) in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 a) bei grober Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen,
  • b) in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 b) bei einfacher Fahrlässigkeit. Für den Verlust von Daten, Programmen und deren Wiederherstellung durch Nutzung des Systems haftet Frachtigall in den Fällen des vorstehenden Absatzes 7 lit.
  • a) und b) nur insoweit, als dieser Verlust beim Nutzer nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, wie zum Beispiel regelmäßiger Datensicherung, vermeidbar gewesen wäre.
    (9) Bestandteile des System, die als „BETA“ oder „BETA-Version“ gekennzeichnet sind, stellen grundsätzlich unfertige Produkte im Sinne der Alltagstauglichkeit dar, die zwar alle wesentlichen Funktionen beinhalten, aber im Hinblick auf Performance, Kompatibilität und Stabilität Einschränkungen unterliegen, da erfahrungsgemäß vor der Veröffentlichung nicht alle Hard- und Softwareumgebungen, bzw. Nutzungsverhalten simuliert werden können. Frachtigall stellt solche BETA - Bestandteile des Systems daher nur für unverbindliche Testzwecke zur Verfügung, zu denen die Erfahrungsberichte der Nutzer erforderlich sind. Produktive Eigenschaften und Freiheit auch von schwerwiegenden Fehlern können nicht gewährleistet werden. Der Nutzer erkennt an, dass die Haftung von Frachtigall diesbezüglich, sowie für einen Nutzungsausfall seines Systems, Datenverlust, Mangel- und Mangelfolgeschäden oder entgangene Gewinne ausgeschlossen ist. Der Nutzer wird vor der Installation und Nutzung eines BETA- Bestandteils des Systems eine vollständige Sicherung seines lokalen Systems einschließlich Daten durchführen.
    (10) Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Benutzung seines Zugangs zum System, unterlässt jede missbräuchliche Nutzung und jeden Versuch, Informationen unbefugt selbst oder durch Dritte abzurufen oder in die Systeme des Systems einzugreifen. In solchen Fällen trägt er die anfallenden Kosten, inklusive jener Aufwendungen, die Frachtigall durch Überprüfung der Einrichtungen entstanden sind und/oder auf solche Mängel und Störungen zurückzuführen sind, die im Verantwortungsbereich des Nutzers liegen. Der Nutzer hat Frachtigall unverzüglich über Zugriffsmöglichkeiten unberechtigter Dritter, andere ihm bekannt gewordene oder vermutete Verletzungen der Datensicherheit, oder behauptete Ansprüche Dritter gegen seine Nutzung des Systems oder gegen Frachtigall zu informieren und alle sonstigen sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und für Frachtigall kostenfrei vorzunehmen, insbesondere wenn er hierzu von Frachtigall aufgefordert wird und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen, um eine effektive Rechtsverteidigung zu ermöglichen.
    8. Reklamationen
    (1) Erhält Frachtigall Informationen über einen Nutzer, nach denen der Nutzer seine Pflichten aus einem Frachtvertrag, diesem Vertrag oder sonst geltendes Recht schuldhaft verletzt hat (nachstehend: Beschwerde), ist Frachtigall berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Beschwerden mit oder ohne Benennung des Beschwerdeführers an den betroffenen Nutzer oder, nach dessen Anhörung und Prüfung, an andere Nutzer weiterzuleiten.
    (2) Der Nutzer, gegen den sich die Beschwerde richtet (nachstehend: Betroffene), ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung über die Beschwerde zu deren Inhalt schriftlich gegenüber Frachtigall Stellung zu nehmen und der Beschwerde abzuhelfen, zumindest aber seinen etwa längeren Zeitbedarf für die Stellungnahme zu begründen.
    (3) Gelingt es dem Betroffenen in seiner Stellungnahme nicht, den in der Beschwerde enthaltenen Vorwurf einer Pflichtverletzung zu entkräften, ist Frachtigall berechtigt– aber nicht verpflichtet - den Nutzer zur Abhilfe innerhalb einer weiteren Woche aufzufordern. Das befristete Abhilfeverlangen ist entbehrlich, wenn dieses Frachtigall nach den Umständen nicht zumutbar ist.
    (4) Die Rechte aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 in Verbindung mit dem Recht zur Sperrung oder Kündigung bestehen alleine im Interesse von Frachtigall. Macht Frachtigall davon keinen Gebrauch, ist eine Haftung gegenüber den übrigen Nutzern ausgeschlossen.
    (5) Frachtigall ist nicht verpflichtet, bei ihr eingehende Beschwerden zu prüfen.
    9. Außerordentliche Kündigung, Lizenzdauer, allgemeine Bestimmungen
    (1) Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach der individuell vereinbarten Lizenz. Während einer kostenfreien Testphase gilt eine beiderseitige sofortige Kündigungsfrist.
    (2) Jede Partei ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Frachtigall liegt insbesondere dann vor, wenn:
  • a) der Nutzer zahlungsunfähig wird oder Zahlungsunfähigkeit droht,
  • b) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wurde oder der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss,
  • c) der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen dieser Bedingungen verstößt, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder die zur Sperrung gemäß Ziffer 3 (4) oder (5) berechtigen,
  • d) der Nutzer mit einem Betrag, der einem Nutzungsentgelt für einen Monat entspricht, für längere Dauer als 14 Kalendertage in Verzug gerät oder
  • e) die gesellschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens des Nutzers sich in Höhe von 25% oder mehr verändern oder dieses von anderen Personen gesetzlich vertreten wird, jeweils im Verhältnis zum Stand des Vertragsschlusses.
  • f) der Nutzer, dessen gesetzliche Vertreter oder mit ihm verbundene Unternehmen in den Wettbewerb mit Frachtigall tritt.
  • (3) Das Nutzungsrecht gilt ab Freischaltung durch Frachtigall und endet zeitgleich mit dem Vertragsverhältnis.
    (4) Mit Vertragsende hat der Nutzer jede von Frachtigall bezogene und bei ihm installierte Software unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts unverzüglich zu löschen und jede Nutzung des Systems zu unterlassen.Ebenso hat der Nutzer danach weitere Datenlieferung an eine ggfs. vereinbarte Schnittstelle einzustellen.
    (5) Ist der Nutzer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich -rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Düsseldorf als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    (6) Falls Frachtigall Übersetzungen dieses Vertrages oder für Bestandteile des Vertrages an den Nutzer liefert, bleibt jeweils die Deutsche Sprachfassung maßgeblich und rechtlich verbindlich, sofern in der jeweiligen Übersetzung Widersprüche zur oder Abweichungen von der Deutschen Sprachfassung vorliegen.
    (7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
    10. Datenschutz
    (1) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Frachtigall die technischen Daten des Nutzers zum Zwecke dessen Identifizierung und Zuordnung, der Sicherheit der Daten und zur Verbesserung der Datenübertragung verarbeitet. Hierzu können endgeräteabhängig an sich anonyme Daten wie das eingesetzte Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Browser, Prozessor- ID und - Geschwindigkeit und physischer Speicher gehören, ebenso wie Daten, die unter Umständen einen Personenbezug aufweisen können, wie IP- und MAC - Adresse, Gerätekennung, Domain - DNS, Installationspfad, Userkennung, Spracheinstellung, Cookies und Telematik - Daten. Frachtigall verarbeitet bei der Einrichtung und Nutzung des Systems durch den Nutzer personenbezogene Daten, wie z. B. den Namen des Nutzers, Anrede, email- Adresse, Kontaktdaten, Zuordnung zu einem Nutzerunternehmen und angegebene Sprachkenntnisse, Eingaben, Mitteilungen, sowie Informationen, die ein Nutzer selbst in seinem Profil oder Nutzung der Anwendungsmöglichkeiten des Systems Dritten zugänglich macht. Diese Daten werden von Frachtigall für folgende Zwecke genutzt:
  • Bereitstellung und Aufrechterhaltung der vereinbarten Leistung
  • Durchführung der vom Nutzer veranlassten Transaktionen
  • Prüfung der Identität des Nutzers
  • Sicherung der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder durchsetzbarer behördlicher oder gerichtlicher Anforderungen.
  • Die Aufbewahrungsdauer für diese Daten richtet sich nach Dauer und Zweck des jeweiligen Vertrags, soweit nicht überwiegende Interessen der verarbeitenden Stelle oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
    (2) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Frachtigall die geschäftlichen Daten des Nutzers zum Zwecke des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung verarbeitet, sowie bei namhaften Wirtschaftsauskunfteien Informationen über den Nutzer einholt.
    (3) Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass Frachtigall personenbezogene Daten des Nutzers zur Erfüllung des Lizenzvertrages oder von nutzerbezogenen Serviceaufträgen verarbeiten und an Tochter - oder Partnerunternehmen übermitteln kann. gerichtlicher Anordnungen sowie zur Verhinderung oder Bekämpfung von Straftaten oder Verstößen gegen diese Lizenzbestimmungen. Daten, welche keinen Personenbezug aufweisen, wie z.B. anonymisierte Daten oder die zum Zweck der Erreichung des Vertragszwecks für dritte Nutzer bestimmt sind, können von Frachtigall verarbeitet, sowie an Dritte übermittelt werden.
    (4) Der Nutzer hat gegenüber Frachtigall jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die jeweiligen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Nutzer können Fragen zu Ihren Rechten, eine Erklärung zum Widerruf oder zur Beschränkung der Verarbeitung.
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